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RheinglanzGebäudereinigung in Ludwigshafen

Hausmeisterservice oder Reinigungsfirma? Aufgaben sauber trennen

Stand: November 2026

Die Reinigungsfirma hält Flächen sauber, der Hausmeisterservice kümmert sich um Kontrolle, Kleinreparaturen, Außenanlagen und Winterdienst. Beides greift ineinander. Damit nichts doppelt oder gar nicht erledigt wird, gehören die Aufgaben einzeln in ein Verzeichnis, auch wenn ein Betrieb beides übernimmt.

Wo die Grenze verläuft

Eine Reinigungsfirma sorgt für Sauberkeit in Innenräumen und auf Glasflächen: Treppenhaus, Flure, Büros, Fenster. Ein Hausmeisterservice sorgt dafür, dass ein Objekt funktioniert: Kontrollgänge, Meldung und Behebung kleiner Mängel, Leuchtmittel, Müllplätze, Außenanlagen, Schnee und Glätte. Einige Aufgaben berühren beides, etwa der Eingangsbereich: Gekehrt und gewischt wird im Rahmen der Reinigung, das Freihalten und Streuen im Winter ist Sache des Hausmeisters.

Wo die Grenze liegt, ist weniger wichtig als dass sie schriftlich festgehalten ist. Wenn im Verzeichnis steht, wer die Haustür putzt und wer die Stufen streut, gibt es später keine Diskussion.

Winterdienst in Ludwigshafen: wer ist zuständig

Nach dem Flyer des Wirtschaftsbetriebs Ludwigshafen sind Eigentümer und Reinigungspflichtige eines an eine Straße angrenzenden Grundstücks verpflichtet, die Gehwege zu reinigen und bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen. Mindestens ein Streifen von 1,50 Metern muss frei sein, an Haltestellen die gesamte Gehwegbreite. Rinnen, Hydranten und Einlaufschächte sind frei zu halten. In Fußgängerzonen und im Stadtteil Nord säubert die Stadt gebührenpflichtige Gehwege, die Schneeräumung bleibt aber beim Anlieger. Als Streumittel nennt der WBL Granulat, Sand und Asche, die nach der Wetterlage wieder zu beseitigen sind.

Die Pflicht kann vertraglich an einen Dienstleister übertragen werden. Der Eigentümer sollte dann trotzdem prüfen, ob die Einsätze belegt werden. Bei uns erfolgt der Einsatz bei Glätte vor 7:00 Uhr, jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert.

Laub und Gehwegreinigung

Neben dem Winterdienst gilt eine Säuberungspflicht: Schmutz, Abfälle, Wildkraut und Laub vom Gehweg müssen regelmäßig entfernt werden. Kehricht soll nach dem Flyer nicht in die Fahrbahnrinne gekehrt, sondern über die Restmülltonne entsorgt werden. Laub von Straßenbäumen kann in Säcken zur Abholung bereitgestellt werden; der WBL gibt dafür kostenfreie Säcke aus, und an den Wertstoffhöfen kann eingesammeltes Laub kostenlos abgegeben werden.

Diese Aufgaben passen zum Hausmeisterservice. Die Innenreinigung läuft parallel über die Unterhaltsreinigung. Für Verwaltungen lohnt es sich, beide Pläne aufeinander abzustimmen, zum Beispiel am selben Wochentag.

Ein Betrieb oder zwei: Vor- und Nachteile

Ein Betrieb für beides hat Vorteile: ein Ansprechpartner, eine Abrechnung, abgestimmte Termine. Das erleichtert die Betriebskostenabrechnung, weil die Positionen getrennt, aber im selben Format auftauchen. Zwei Betriebe können sinnvoll sein, wenn die Anforderungen sehr verschieden sind, etwa bei technischen Anlagen. Dann sollten Verantwortlichkeiten und Schnittstellen im Vertrag stehen.

Wichtig ist in beiden Fällen: Aufgaben je Position benennen, Turnus festlegen, Zuständigkeit bei Vertretung klären, Dokumentation vereinbaren. Dann ist die Zusammenarbeit nachvollziehbar.

Was Sie vom Anbieter verlangen sollten

  • Schriftliches Angebot mit Aufgaben je Position
  • Dokumentation der Winterdienst-Einsätze
  • Vertretungsregel bei Ausfall
  • Abrechnung getrennt nach Reinigung und Hausmeisterleistung
  • Klare Trennung von Reparaturen (nach Aufwand) und Pauschale

Wenn Sie beides aus einer Hand möchten, finden Sie die Leistungen unter Hausmeisterservice und Unterhaltsreinigung. Die Besichtigung ist kostenlos, das Angebot schriftlich.

Quellen

Weitere Ratgeber

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Schildern Sie kurz, worum es geht, gern mit Fotos. Sie bekommen einen Termin zur Besichtigung und danach ein schriftliches Angebot.

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