Gebäudereinigung in Speyer
Gebäudereinigung in Speyer: Unterhaltsreinigung, Büro- und Praxisreinigung, Fenster- und Glasreinigung, Grund- und Bauendreinigung sowie Hausmeisterservice. Kostenlose Besichtigung, danach schriftliches Angebot. Wichtig für die Altstadt: Gehwegreinigung und Winterdienst sind in Speyer per Satzung geregelt.
Gut zu wissen in Speyer
- Reinigungspflichtige
- Die Reinigung öffentlicher Straßen einschließlich Winterwartung ist den Eigentümern angrenzender oder erschlossener Grundstücke übertragen; Mieter und Besitzer haften mit. Im touristisch stark frequentierten Innenstadtbereich entfällt die Reinigungspflicht bei gebührenpflichtigen Grundstücken, die Schneeräumungs- und Streupflicht bleibt bei allen Eigentümern. (Stadt Speyer: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen (vom 06.01.1967, zuletzt geändert am 20.03.2008))
- Schnee und Glätte: Fristen
- Zwischen 7.00 und 20.00 Uhr gefallener Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen, danach Gefallenes werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr. Bei breiten Gehwegen genügt ein Streifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze. (Stadt Speyer: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen (vom 06.01.1967, zuletzt geändert am 20.03.2008))
- Streumittel
- Grundsätzlich Splitt, Sand oder Asche. Auftauende Mittel nur in Ausnahmefällen bei Eisregen und auf Steilstrecken; Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden. (Stadt Speyer: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen (vom 06.01.1967, zuletzt geändert am 20.03.2008))
- Bußgeld
- Verstöße gegen Säuberungs-, Räum- und Streupflicht können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden. Die Fassung von 2008 (Änderung in Kraft seit 01.04.2008) ist laut Ortsrechtssammlung der Stadt (Nr. 4.1.3) weiterhin die aktuelle. (Stadt Speyer: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen (vom 06.01.1967, zuletzt geändert am 20.03.2008))
Speyer: Altstadt, Gebühr und Winterdienst
Speyer am Rhein ist für seine Altstadt mit Dom und Fußgängerzone bekannt, aber nicht nur Touristenziel: Es gibt Wohnhäuser, Praxen, Kanzleien, Ladengeschäfte und Gewerbe. In den engen Altstadtgassen müssen Zugang, Lieferzeiten und Parken vor dem Einsatz geklärt sein, deshalb ist die kostenlose Besichtigung hier besonders wichtig.
Straßenreinigung und Winterwartung sind in der Stadt Speyer per Satzung auf die Eigentümer übertragen. Im touristisch stark frequentierten Innenstadtbereich entfällt die Reinigungspflicht für Grundstücke, die eine Straßenreinigungsgebühr zahlen. Die Schneeräumungs- und Streupflicht bleibt dagegen bei allen Eigentümern.
Winterdienst nach der Speyerer Satzung
Nach der Satzung muss bei Schneefall und Glätte der Gehweg, bei breiten Gehwegen mindestens ein Streifen von 1,50 m, von Schnee und Eis freigehalten und mit abstumpfenden Mitteln bestreut werden. Schnee und Glätte zwischen 7.00 und 20.00 Uhr sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu beseitigen, später Gefallenes werktags bis 7.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr. Auftauende Mittel sind nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Wer das nicht selbst leisten kann, überträgt die Aufgabe an einen Hausmeisterdienst. Bei uns erfolgt der Einsatz bei Glätte vor 7:00 Uhr, jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert. Das gilt für alle Objekte, auch außerhalb der Altstadt.
Reinigung für Verwaltungen, Praxen und Läden
Für Hausverwaltungen und WEGs in Speyer bieten wir die Unterhaltsreinigung mit festen Einsatztagen an. Praxen und Büros erhalten Termine außerhalb der Öffnung, Geschäfte die Pflege von Schaufenstern und Eingängen durch die Fenster- und Glasreinigung. Nach Umbauten in Altstadtgebäuden folgt die Grund- und Bauendreinigung.
Anfahrt und Zugang werden bei der Besichtigung abgestimmt und im schriftlichen Angebot festgehalten. Die Abrechnung ist nachvollziehbar, bei Daueraufträgen monatlich.