Gebäudereinigung in Frankenthal (Pfalz)
Gebäudereinigung in Frankenthal (Pfalz): Unterhaltsreinigung, Büro- und Praxisreinigung, Fenster- und Glasreinigung, Grund- und Bauendreinigung sowie Hausmeisterservice. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein verbindliches, schriftliches Angebot. Anfahrt von Sandhausen über den Rhein.
Gut zu wissen in Frankenthal (Pfalz)
- Wer räumt und streut
- Reinigungspflichtig sind die Anlieger für die Flächen vor dem Grundstück. Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee frei zu halten; wo kein Gehweg vorhanden ist, gilt ein Streifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze. Entwässerungsvorrichtungen auf der Straße sind frei zu halten. (Stadt Frankenthal (Pfalz): Amtsblatt Nr. 55 vom 05.12.2025 (Straßenreinigungssatzung vom 17.11.2025))
- Wann geräumt sein muss
- Nach der Satzung (§ 6): Schnee und Glätte, die zwischen 7:00 und 20:00 Uhr entstehen, sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Was nach 20:00 Uhr fällt oder entsteht, ist werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des Folgetags zu beseitigen. (Stadt Frankenthal (Pfalz): Amtsblatt Nr. 55 vom 05.12.2025 (Straßenreinigungssatzung vom 17.11.2025))
- Streumittel
- Abstumpfende Stoffe (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat); Salz und sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten, Ausnahmen nur bei besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen und an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen, dort so wenig wie nötig. Auf Baumscheiben ist Salz verboten. (Stadt Frankenthal (Pfalz): Amtsblatt Nr. 55 vom 05.12.2025 (Straßenreinigungssatzung vom 17.11.2025))
- Neue Satzung und Bußgeld
- Die Straßenreinigungssatzung (StrRS) vom 17.11.2025 wurde im Amtsblatt Nr. 55 vom 05.12.2025 bekannt gemacht und gilt seit dem 01.01.2026; sie löst die Satzung vom 20.12.2019 ab. Verstöße können mit bis zu 500 Euro Geldbuße geahndet werden. (Stadt Frankenthal (Pfalz): Amtsblatt Nr. 55 vom 05.12.2025 (Straßenreinigungssatzung vom 17.11.2025))
Frankenthal: Stadt mit eigener Satzung und eigenem Betrieb
Frankenthal ist eine kreisfreie Stadt in der Vorderpfalz, rund zehn Kilometer nördlich von Ludwigshafen. Für Eigentümer und Verwaltungen ist wichtig, dass Straßenreinigung und Winterdienst hier eigene Regeln haben: Zuständig sind die Anlieger oder, im Auftrag der Stadt, der Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (EWF). Die Straßenreinigungssatzung wurde am 17.11.2025 neu gefasst und gilt seit dem 01.01.2026.
Für Gebäude mit mehreren Parteien bedeutet das: Wer nicht selbst räumen kann, braucht einen verlässlichen Plan. Wir halten Zuständigkeit, Zeiten und Dokumentation im Angebot fest, auf Wunsch zusammen mit der Unterhaltsreinigung und dem Hausmeisterservice.
Welche Gebäude wir in Frankenthal reinigen
In der Innenstadt und rund um die Stadtteile Eppstein, Flomersheim, Mörsch und Studernheim stehen Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser, Praxen und Büros. Dort sind Treppenhäuser, Eingänge, Flure und Glasflächen die typischen Aufgaben. Für Praxen und Kanzleien ist die Büro- und Praxisreinigung mit Terminen außerhalb der Öffnung gefragt.
Nach Umbau und Sanierung folgt die Grund- und Bauendreinigung, Fensterflächen übernimmt die Fenster- und Glasreinigung. Bei der kostenlosen Besichtigung klären wir Zugang, Parken und Zeitfenster und halten sie im schriftlichen Angebot fest.
Was Sie vor dem Auftrag klären sollten
Für einen sauberen Start helfen drei Dinge: ein Grundriss oder eine Flächenangabe, die gewünschten Einsatzzeiten und eine Ansprechperson vor Ort. Bei Daueraufträgen legen wir den Turnus fest und rechnen monatlich ab. Ablauf und Kosten sehen Sie unter Ablauf und Kosten.
Entsorgung nach Umbau oder Auszug richtet sich nach den örtlichen Regeln der Stadt Frankenthal. Für Fragen zu Winterdienst und Gehweg ist der EWF-Bürgerbüro-Service die richtige Stelle, die Zeiten und Breiten stehen in der Straßenreinigungssatzung der Stadt.
Ortsteile, in denen wir arbeiten
Eppstein · Flomersheim · Mörsch · Studernheim